AGBs

Allgemeine Vertrags-und Reisebedingungen der Albis Reisen AG, Zürich / gültig ab 01.01.2021


1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Albis Reisen AG (nachfolgend „Albis Reisen“) für von Albis Reisen veranstaltete Reisearrangements oder andere von Albis Reisen angebotene Leistungen.

2.Anmeldung
Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf allen Reisen beschränkt ist. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir den unterschriebenen Anmeldetalon erhalten haben. Auch telefonische oder per E-mail vorgenommene Anmeldungen sind verbindlich. Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch Albis Reisen kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Albis Reisen zustande und werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, für Sie und Albis Reisen rechtswirksam.

Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

3. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer unsere Bestätigung, welche zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung ist zahlbar innert 14 Tagen. Der Restbetrag ist bei Marathonreisen spätestens 8 Wochen vor Abreise fällig.

je Teilnehmer (bei Marathonreisen):

Europareisen: Fr. 700.--
London Marathon Fr. 1'000.--
Kreuzfahrten Europa: Fr. 1'500.--
Uebersee - Reisen Fr. 1'800.---

4. Preise / Preisänderungen
4.1
Bei den im Detailprogramm aufgeführten Preisen handelt es sich um „Barzahlungspreise“. In Ausnahmefällen, auf welche Albis Reisen keinen Einfluss hat (z.B. Tarifänderungen der Transportunternehmen, Wechselkursschwankungen, erhöhte Flughafentaxen, Treibstoffzuschläge, etc.), ist es möglich, dass Albis Reisen die im Detailprogramm aufgeführten Preise erhöhen muss. Preisänderungen werden spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekannt gegeben. Liegt der neue Arrangementpreis mehr als 10 % über dem alten, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung, kostenlos von der Reise zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden im Falle von Preisänderungen nicht zu.

4.2 Spezielle Buchungsgebühren
Falls der Kunde sich die An- und Abreise ins Reiseland von uns individuell reservieren lässt (also nicht mit der Gruppe an- und abreist) erhebt Albis Reisen nebst den allfällig höheren Transport- und Hotelkosten eine spezielle Buchungsgebühr, die Fr. 50.-- pro Person beträgt. Für das Einholen von "Meilentickets" sowie "Upgrades" wird ebenfalls eine Gebühr von Fr. 80.-- pro Ticket erhoben.  

5. Massgeschneiderte und individuell abgestimmte Leistungen / z.B. Anschlussprogramme zu Marathons
Bei Zusatzleistungen oder gegenüber dem pauschalen Reisearrangement abgeänderten Leistungen, zum Beispiel im Rahmen eines individuell abgestimmten oder massgeschneiderten Arrangements in Bezug auf die Flugreise und/oder den Hotelaufenthalt, erfolgt die Buchung basierend auf den jeweils aktuellen Marktpreisen oder als Reisepaket eines anderen Reiseveranstalters. In diesem Falle können die Bedingungen hinsichtlich der Annullierung oder Umbuchung der gebuchten Reise von der gemäss Ziffern 6.1 und 6.2 unten geltenden Regelung abweichen. Der Kunde wird von Albis Reisen im Einzelnen über die diesbezüglich geltenden Bedingungen informiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Zusatzleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise von Albis Reisen sind. Es gelten für die Zusatzleistungen, die allgemeinen Bedingungen, des erwähnten Partners.  

6. Rücktrittsbedingungen
6.1 Besondere Obliegenheiten bei laufsportspezifischen, resp. laufsporthemmenden Verletzungen

Erleidet ein Teilnehmer im Zeitraum zwischen Buchung und Abreise als Folge der sportspezifischen Vorbereitung oder jeglicher Missgeschicke Verletzungen, die das Lauftraining und damit die Teilnahme am vorgesehenen Marathon erheblich beeinträchtigen und er sich deswegen einer ärztlichen oder physiotherapeutischen Behandlung unterzieht, gelten die nachstehend aufgeführten Obliegenheiten:

a) der Arzt erachtet aufgrund der Diagnose eine aktive Teilnahme am geplanten Lauf gemäss Arztzeugnis als unwahrscheinlich:
- der Teilnehmer annulliert seine Reise unverzüglich nach Bekanntwerden der Diagnose.

b) der Arzt erachtet aufgrund der Diagnose und der eingeleiteten Behandlung eine aktive Teilnahme am geplanten Lauf als möglich:
- der Teilnehmer orientiert Albis Reisen unverzüglich nach Bekanntwerden der Diagnose über diesen Umstand. Albis Reisen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, annulliert den Platz jedoch nicht. Albis Reisen instruiert den Teilnehmer in Abhängigkeit der Umstände des gebuchten Arrangements über das weitere Vorgehen und insbesondere über den exakten Zeitpunkt, an welchem der gebuchte Teilnehmer den definitiven Entscheid über eine Teilnahme fällen muss.

6.2. Annullierung durch den Kunden

6.2.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine Annullierung unverzüglich nach Eintritt des zur Absage führenden Ereignisses Albis Reisen schriftlich mitzuteilen. 
Die „Jahres-Versicherung“ der Europäischen Reiseversicherungsgesellschaft (ERV) übernimmt die nachfolgenden Annullationskosten inkl. Bearbeitungsgebühren + Startnummerpaket, sofern der Kunde bei der Buchung eine entsprechende Police abgeschlossen hat oder bereits über eine gültige Police verfügt und ein ärztliches Zeugnis/Bescheinigung vorweisen kann. Diese ärztliche Bescheinigung ist zwingend notwendig.

6.2.2 Annullierungsspesen

BG=Bearbeitungsgebühren Fr. 100.-- pro Person, max. Fr. 200.-- pro Auftrag.
SP=Startnummernpaket (Startnummer plus Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Startnummer wie Seminar, Transfers zum Start usw. falls inkludiert)

Eine Rückerstattung des Startnummerpaketes (Startnummer + Transfers/Seminar etc.)  ist nicht möglich. Die Kosten entsprechen der Reduktion "Ermässigung Begleitperson ohne Laufteilnahme".

Generell gilt bei Annullationen von Flugtickets/Hotels im Zusammenhang mit Marathonreisen und Individualreisen:
Falls die Flugtickets zum Zeitpunkt der Buchung schon ausgestellt werden müssen, werden wir Ihnen diese Annullationskosten gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Hotelbuchungen mit verschärften Annullations-bedingungen. Albis Reisen kommuniziert diese abweichenden Bedingungen bei Buchungsabschluss.

Spezielle Annullationsbedingungen für die Laufsport- und Marathonreisen:
New York, London, Boston, Tokyo, Chicago, Berlin, Medoc, Kreuzfahrten im Zusammenhang mit Laufsportreisen

Bis 151 Tage vor Abreise: SP+BG
150-121Tage vor Abreise: 20 % des Arrangements +SP+BG
120-90Tage vor Abreise: 50 % des Arrangements +SP+BG
89-60 Tage vor Abreise: 70 % des Arrangements +SP+BG
59-46 Tage vor Abreise: 80 % des Arrangements +SP+BG
45-00 Tage vor Abreise: 100 % des Arrangements +SP+BG 

Alle anderen Laufsport- und Marathonreisen:
-121 Tage vor Abreise BG+SP 
120-90 Tage vor Abreise: 20 % des Arrangements +SP+BG
89-60 Tage vor Abreise: 50 % des Arrangements +SP+BG
59-31 Tage vor Abreise: 70 % des Arrangements +SP+BG
30-16 Tage vor Abreise: 80 % des Arrangements +SP+BG
15-00 Tage vor Abreise: 100 % des Arrangements +SP+BG

Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum/Arbeitstag der schriftlichen Annullierung. Sofern es sich um ein versichertes Ereignis handelt und eine gültig abgeschlossene Deckung besteht, werden diese Kosten von der Versicherung rückerstattet. Massgebend sind deren Allgemeine Versicherungsbedingungen. 


Bei Abbruch einer Reise kann eine Rückvergütung an den Kunden nur erfolgen, wenn Albis Reisen eine entsprechende Vergütung erhält.

Zwei Punkte im Zusammenhang mit Sportverletzungen sind hier speziell hervorgehoben:

1. Nicht versichert sind Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise bereits eingetreten sind, erkennbar waren oder von einem Arzt anlässlich einer Untersuchung – hypothetisch – hätten diagnostiziert werden können.

2. Bei schuldhafter Verletzung der Obliegenheiten im Schadenfall in Bezug auf die in Ziffer 6.1 erwähnten laufsportspezifischen Sonderkonditionen ist die Versicherung befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den er sich bei bedingungsgemässem Verhalten vermindert hätte.

Hat das Leiden zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestanden, wird die Versicherung den Schaden ablehnen und der Kunde muss sämtliche Kosten selber übernehmen.

Annullation einer Person (Basis Doppelzimmer): Die reisende Person muss für die Mehrkosten des Einzelzimmers aufkommen.

6.3 Annullierung der Veranstaltung / Unvorhergesehenes / Reduzierung des Startfeldes
Verhindern Streiks, Unruhen, Epidemien, Pandemien, höhere Gewalt oder Widerrufs der Bewilligungen von Regierungsstellen oder anderer behördlicher Massnahmen (auch gegenüber massgebenden Dienstleistungsträgern oder lokalen Veranstaltern) die Durchführung der Veranstaltung so kann Albis Reisen den Vertrag künden. Dem Kunden wird der einbezahlte Betrag, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitsleistungen zurückerstattet. Besondere Vereinbarungen können mit einer unterschriebenen Zusatzvereinbarung geregelt werden. Sollte der Veranstalter das Startfeld aufgrund behördlicher Anordnungen reduzieren müssen, kann Albis Reisen vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden den vollen Betrag erstatten. Weitere Ansprüche gegenüber Albis Reisen bestehen nicht.  

6.4 Mindestteilnehmerzahl
Wettkampfreisen
Gilt für die angebotene Reise eine Mindestteilnehmerzahl und beteiligen sich an der angebotenen Reise weniger Teilnehmer als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Albis Reisen die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn in abgeänderten Form durchführen. (z.B. nur mit lokaler Reisebetreuung usw.) Albis Reisen garantiert auch in diesem Fall die Qualität der Reise. Bei Durchführung der Reise trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist Albis Reisen berechtigt, einen Kleingruppenzuschlag von maximal 10% in Rechnung zu stellen.

Trainingslager/Laufreisen
Gilt für die angebotene Reise eine Mindestteilnehmerzahl und beteiligen sich an der angebotenen Reise weniger Teilnehmer als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Albis Reisen die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen oder in abgeänderten Form durchführen. Albis Reisen garantiert auch in diesem Fall die Qualität der Reise. Bei Durchführung der Reise trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist Albis Reisen berechtigt, einen Kleingruppenzuschlag von maximal 10% in Rechnung zu stellen.

7. Reiseversicherung
Der Abschluss einer kombinierten Annullierungskosten- und SOS-Versicherung ist obligatorisch, sofern anlässlich der Buchung der Reise kein gleichlautender privater Versicherungsschutz besteht. Der Abschluss der Versicherung muss innerhalb von 7 Tagen nach Buchungseingang erfolgen.

8. Pass, Visum, Impfungen
Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa- und Impfvorschriften selbst verantwortlich, werden aber von Albis Reisen in geeigneter Form allgemein darüber informiert.

9. Haftung
9.1 Allgemein

Albis Reisen vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Albis Reisen Reiseleitung oder deren Vertretung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden vorliegt. Die Haftung von Albis Reisen bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und beschränkt sich auf maximal das Zweifache des Arrangementpreises. Keine Haftung übernimmt Albis Reisen für die Marathon-Laufteilnahme. 9.2 Beanstandungen und Abhilfeverlangen

9.2.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Kunde einen Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, bei der Albis Reisen Reiseleitung, der örtlichen Albis Reisen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, das heisst möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2.2 Die Albis Reisen Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so hat sich der Kunde die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen zu lassen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beanstandungen des Kunden schriftlich festzuhalten, sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dgl. anzuerkennen.

9.3 Beanstandungen der Vertragserfüllung und Geltendmachung von Forderungen
Möchte der Kunde allfällige Beanstandungen wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages erheben, so sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr von der beanstandeten Reise schriftlich Albis Reisen zu unterbreiten. Der Beanstandung sind die schriftliche Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss
9.4.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Albis Reisen darauf berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).

9.4.2 Haftungsausschluss
Albis Reisen haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf: - Annullation des Marathons seitens des Veranstalters; - Versäumnisse des Kunden; -unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist; - höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Albis Reisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Albis Reisen haftet somit beispielsweise nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Witterungsverhältnisse, Störung oder Unterbruch des öffentlichen Transports oder der Versorgung, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.

9.4 Lokale Veranstalter
Bei Leistungen am Reiseziel (Transfers, Ausflüge, Besichtigungen usw.), für welche Albis Reisen nicht Vertragspartei ist und die durch lokale Agenturen oder Dienstleistungserbringer durchgeführt werden, kann Albis Reisen keine Haftung übernehmen.

10. Programmänderungen
Albis Reisen behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet Albis Reisen nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die Albis Reisen nicht einzustehen hat, zurück-zuführen sind. Albis Reisen bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

11. Reisegarantie / Garantiefonds
Albis Reisen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit stellen wir die einbezahlten Beträge im Zusammenhang mit der gebuchten Pauschalreise sicher.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Albis Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt.

Albis Reisen AG
Albisriederstrasse 334
8047 Zürich
Tel. 044 406 10 10
Fax 044 406 10 11